2.2. Der Beschwerdeführer bestreitet mit Beschwerde vor der Schuldbetrei- bungs- und Konkurskommission im Wesentlichen, das BVG-Kapital zweckentfremdet zu haben. Wenn jemand BVG-Geld als Grundinvestition (Anschaffung von Material und Einrichtung) für eine kleine Nebenbeschäftigung einsetze, sei das nicht zweckentfremdet. Noch sei alles im Aufbau befindlich und deshalb seien auch diverse weitere Kosten entstanden. Weiter nennt der Beschwerdeführer falsch berechnete Steuern, eine neue Fahrmöglichkeit, eine neue Matratze und eine Augen-OP (grauer Star). Sinngemäss macht er geltend, Gesundheitskosten würden keine Zweckentfremdung darstellen (Beschwerde S. 4 f.).