3. 3.1. Gegen diesen ihr am 10. Februar 2023 zugestellten Entscheid erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14. Februar 2023 (Postaufgabe gleichentags) bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag, der vorinstanzliche Entscheid sowie die Konkursandrohung des Regionalen Betreibungsamts Q. seien aufzuheben. -3- 3.2. Das Regionale Betreibungsamt Q. erstattete am 22. Februar 2023 seinen Amtsbericht. 3.3. Die Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Kulm verzichtete mit Amtsbericht vom 24. Februar 2023 auf eine Vernehmlassung.