Zustellung an: - die Gesuchsteller - E._____ (inkl. Ausstandsgesuch) - die F._____ AG (inkl. Ausstandsgesuch) - das Betreibungsamt Q._____ (inkl. Ausstandsgesuch) Mitteilung an: - das Betreibungsinspektorat (per E-Mail) Mitteilung nach Rechtskraft an: - die Justizleitung (mit Akten des Gerichtspräsidiums T._____ ) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden (Art. 44 Abs. 1, Art. 72, Art. 74, Art. 92, Art. 100 Abs. 2 und Art. 112 Abs. 1 BGG).