Soweit die Beschwerdeführerin formelle Rechtsverweigerung geltend macht, indem das Konkursamt Aargau im Zusammenhang mit der Feststellung der Aktiven der C._____ GmbH auf ihr Schreiben vom 3. Mai 2023 sowie die darauffolgenden Mahnungen nicht reagiert und ihr die Akteneinsicht verweigert habe, ist deshalb auf die Beschwerde ebenfalls nicht einzutreten.