2. Der Gläubigerschaft seien endlich nach mehrmaliger Mahnung die Akten zu übersenden. 3. Nach Eingang der Akten sei eine angemessene Frist für die Begründung zu gewähren. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Vorinstanz, aufgelaufene Kosten CHF 750.-- exkl. MWST." 3.2. Am 16. November 2023 reichte die Beschwerdeführerin die vom Instruktionsrichter der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission mit Schreiben vom 8. November 2023 einverlangte Vollmacht nach. -3- 3.3. Das Konkursamt Aargau erstattete am 21. Dezember 2023 seinen Amtsbericht.