2. Mit Verfügung vom 13. Oktober 2023 verpflichtete das Konkursamt Aargau die Beschwerdeführerin, die bisher angefallenen Gebühren und Kosten von total Fr. 1'154.95 bis spätestens am 2. November 2023 zu bezahlen. 3. 3.1. Gegen diese ihr am 16. Oktober 2023 zugestellte Verfügung erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 23. Oktober 2023 (Postaufgabe: 24. Oktober 2023) bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts als einzige kantonale Aufsichtsbehörde über das Konkursamt Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung sei aufzuheben, weil das Mandat nicht ordnungsgemäss geführt worden ist.