1. In Gutheissung der Beschwerde wird festgestellt, dass der in der Betreibung Nr. yyy ausgestellte Verlustschein Nr. xxx des Betreibungsamts Q._____ vom 1. Juni 2023 nichtig ist. -6- 2. Der Entscheid des Präsidenten des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Lenzburg vom 16. Oktober 2023 im Verfahren BE.2023.11 wird aufgehoben. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: - die Beschwerdeführerin - das Betreibungsamt Q._____ - die B._____ - die Vorinstanz Mitteilung an: - das Betreibungsinspektorat (per E-Mail)