22 Abs. 1 SchKG sei, da vorgängig keine Pfändung und Verwertung stattgefunden habe. Am 2. Dezember 2021 sei jedoch die Pfändung für die Pfändungsgruppe Nr. 1210046, namentlich betreffend die Betreibung Nr. yyy, in Anwesenheit des Vizepräsidenten des Verwaltungsrates der Beschwerdeführerin im Büro des Betreibungsamts Q._____ vollzogen worden. Dar-aufhin sei am 28. Januar 2022 eine Pfändungsurkunde -4-