5. Der Beschwerdeführer beantragt weiter die Prüfung der Identität der für Bettina Keller, Gerichtspräsidentin des Bezirksgericht Aarau, im Verfahren BE.2022.5 unterzeichnenden Personen gemäss Beschwerdebeilage 11 (recte: 10). Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die dort genannten Verfügungen im Verfahren BE.2022.5 für den Ausgang des vorliegenden Beschwerdeverfahrens relevant wären. Im Übrigen hat sich die Schuldbetreibungsund Konkurskommission damit bereits anlässlich der Beschwerde des Beschwerdeführers im Verfahren KBE.2023.12 ausführlich befasst (vgl. Entscheid KBE.2023.12 vom 12. September 2023 E. 3.4.2). Darauf braucht nicht erneut eingegangen zu werden.