In der Sache legt der Beschwerdeführer denn auch nicht dar und es ist nicht ersichtlich, weshalb der Schluss der Vorinstanz, die Ausstellung des Zahlungsbefehls Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 26. August 2022 sei rechtens gewesen, auf einer willkürlichen Sachverhaltsfeststellung oder einer falschen Rechtsanwendung beruhen sollte (Art. 320 ZPO). Eine Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Entscheid lässt - 10 -