und Aargauer Justizverwaltung enthalten, was er dem Bezirksgericht Aarau und dem Obergericht des Kantons Aargau bereits in diversen Verfahren mehrfach vorgetragen habe. Die Vorinstanz habe die Urkunden augenscheinlich weder gelesen, noch deren Inhalt rechtlich gewürdigt, folglich den Bestand der Rechnungen materiellrechtlich nicht geprüft. Damit habe sie sein rechtliches Gehör verletzt.