4. 4.1. In der Sache verlangt der Beschwerdeführer die Feststellung der "Nichtigkeit" des angefochtenen Entscheids. Er bringt mit Beschwerde vor der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission im Wesentlichen vor, seine Eingabe an die Vorinstanz habe neben der Beschwerdeschrift insgesamt 10 Urkunden mit detaillierter Dokumentation von Rechtsverweigerung, Rechtsverzögerung, Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung und Willkür innerhalb der S._____ und Aargauer Justizverwaltung enthalten, was er dem Bezirksgericht Aarau und dem Obergericht des Kantons Aargau bereits in diversen Verfahren mehrfach vorgetragen habe.