1.2.3. Von den vom Beschwerdeführer abgelehnten Personen sind im vorliegenden Verfahren einzig Oberrichter David Holliger als Mitglied der Schuldbe- treibungs- und Konkurskommission als obere Aufsichtsbehörde über die Betreibungsämter im Kanton Aargau und Gian Sulser als Gerichtsschreiber tätig. Der Beschwerdeführer hat indessen nicht näher begründet, weshalb Oberrichter David Holliger und Gerichtsschreiber Gian Sulser befangen sein könnten. Offenbar erblickt er den Anschein der Befangenheit darin, dass frühere Verfahren vor dem Obergericht, in denen Oberrichter David Holliger und Gerichtsschreiber Gian Sulser mitgewirkt haben, nicht in seinem Sinn ausgegangen sind.