1.2.2. Soweit sich das Ausstandsgesuch gegen Oberrichterin Sandra Massari, Oberrichter Adrian Brunner, Oberrichter Matthias Lindner und Gerichtsschreiber Reinhard Tognella richtet, ist darauf mangels Rechtsschutzinteresses des Beschwerdeführers nicht einzutreten, da die erwähnten Personen im vorliegenden Verfahren nicht mitwirken.