Spruchkörper ZSU.2023.24 in ähnlicher Sache, und wegen Nichtbearbeitung des Nichtigkeitsantrags vom 04.04.2023 und des Ausstandsgesuchs vom 20.04.2023" in den Ausstand zu treten. Gleiches gelte für Oberrichter Adrian Brunner, Oberrichter Matthias Lindner, Oberrichter David Holliger und Gerichtsschreiber Gian Sulser "wegen Teilnahme am Spruchkörper ZSU.2023.29 in ähnlicher Sache, und wegen Nichtbearbeitung des Nichtigkeitsantrags mit Ausstandsgesuch vom 15.04.2023". Damit verlangt er sinngemäss den Ausstand der genannten Personen wegen Anscheins der Befangenheit i.S.v. Art. 10 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG.