3. 3.1. Gegen diesen ihm am 16. August 2023 zugestellten Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 20. August 2023 (Postaufgabe: 21. August 2023) bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde Beschwerde, mit welcher er im Wesentlichen Folgendes beantragte: (Antrag Ziff. 1) eine «ärztliche Abklärung» der Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Aarau; (Antrag Ziff. 2) die Feststellung der Identität der für das Gerichtspräsidium Aarau im Verfahren BE.2023.5 unterzeichnenden Personen (Beschwerdebeilage 11 [recte: 10]); (Antrag Ziff. 3) die Feststellung der Nichtigkeit der vorstehend (Ziff.