Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission entnimmt den Akten: 1. Der Schuldner hat laufende Pfändungen beim Regionalen Betreibungsamt Q. bis längstens am 17. Mai 2023. Mit Verfügung vom 22. März 2023 setzte das Regionale Betreibungsamt Q. die pfändbare Lohnquote für Februar 2023 auf Fr. 321.15 fest. 2. 2.1. Der Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 31. März 2023 beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Kulm Beschwerde ein und beantragte sinngemäss die Aufhebung der Verfügung vom 22. März 2023 und die Neuberechnung des Existenzminimums. 2.2. Das Regionale Betreibungsamt Q. erstattete am 14. April 2023 seinen Amtsbericht.