2.3.2. Einziges Mitglied des Verwaltungsrats der im Verfahren BE.2023.12 als Beschwerdeführerin auftretenden A. AG, Q., ist D., der am Bezirksgericht Lenzburg vom … bis … als Ersatzrichter tätig war, vom … bis … als Bezirksrichter amtete und sich überdies mit verschiedenen Mitarbeitenden des Gerichts in privatem Rahmen treffe. Unter diesen Umständen ist der objektive Anschein der Befangenheit aller Gesuchsteller gegeben und das Ausstandsgesuch deshalb gutzuheissen.