3. 3.1. Der Instruktionsrichter der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission erteilte der Beschwerde der A. AG vom 27. Juni 2023 im Verfahren BE.2023.12 vor dem Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Lenzburg mit Verfügung vom 3. Juli 2023 die aufschiebende Wirkung. -3- 3.2. Die A. AG verzichtete mit Eingabe vom 11. Juli 2023 auf eine Stellungnahme zum Ausstandsbegehren. 3.3. Die B. AG beantragte mit Eingabe vom 12. Juli 2023, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung wieder zu entziehen. Zum Ausstandsbegehren äusserte sie sich nicht.