3. Eventualiter sei die Konkursandrohung vom 12. Juni 2023 (zugestellt am 20. Juni 2023) in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes R. aufzuheben. 4. Subeventualiter sei der Beschwerdeführerin in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes R. die Frist zur Einreichung des Rechtsvorschlages gegen den Zahlungsbefehl vom 25. April 2023 wiederherzustellen und festzustellen, dass in der Betreibung Nr. xxx am 20. Juni 2023 rechtsgültig Rechtsvorschlag erhoben worden ist. 5. Es sei der Beschwerde sofort die aufschiebende Wirkung zu erteilen."