1. Die A. AG reichte am 27. Juni 2023 beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Lenzburg als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde eine Beschwerde gegen die B. AG und das Betreibungsamt R. ein, mit welcher sie folgende Anträge stellte: " 1. Es sei festzustellen, dass in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes R. gegen den Zahlungsbefehl vom 25. April 2023 am 27. April 2023 rechtsgültig Rechtsvorschlag erhoben worden ist. 2. Es sei die Konkursandrohung vom 12. Juni 2023 (zugestellt am 20. Juni 2023) in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes R. für nichtig zu erklären.