Immerhin ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass der Beschwerdeführer seine Löschung als (einziges) Mitglied des Verwaltungsrats der D. AG aus dem Handelsregister des Kantons Solothurn nicht nur als deren Organ für die Gesellschaft (Art. 17 Abs. 1 lit. a HRegV), sondern auch selbst (in eigenem Namen) anmelden konnte (Art. 933 Abs. 2 OR [in der aktuellen, seit 1. Januar 2021 geltenden Fassung] i.V.m. Art. 17 Abs. 2 lit.