Bei Gerichtsschreiberin i.V. C. handelt es sich um eine selbständige Rechtspraktikantin des Bezirksgerichts Aarau. In dieser Stellung begründet und unterzeichnet sie die Entscheide als Vertreterin der Gerichtsschreiberin bzw. des Gerichtsschreibers (§ 6 Abs. 3 des Reglements der Justizleitung über die Praktikumsverhältnisse der Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten vom 22. Oktober 2012 (SAR 155.613).