1.2.2. Soweit sich das Ausstandsgesuch gegen Oberrichterin Sandra Massari, Oberrichter Adrian Brunner, Oberrichter Matthias Lindner, Gerichtsschreiber Reinhard Tognella und Gerichtsschreiber Gian Sulser richtet, ist darauf mangels Rechtsschutzinteresses des Beschwerdeführers nicht einzutreten, da die erwähnten Personen im vorliegenden Verfahren nicht mitwirken. 1.2.3. Von den vom Beschwerdeführer abgelehnten Personen ist im vorliegenden Verfahren einzig Oberrichter David Holliger Mitglied der Schuldbetrei- bungs- und Konkurskommission als obere Aufsichtsbehörde über die Betreibungsämter im Kanton Aargau. Der Beschwerdeführer hat indessen -6-