3. Amtliche Feststellung der Legitimierung der Gerichtschreiberin "i.V. C.", die im öffentlich zugänglichen Personenregister des Bezirksgerichts fehlt, und, im Falle eines Legitimationsmangels, die Einleitung einer Strafuntersuchung samt Feststellung der Nichtigkeit des Entscheids BE.2023.05 wegen schwerwiegender Verfahrensfehler. 4. Feststellung der Nichtigkeit der folgenden Dokumente und Entscheide wegen schwerwiegender Rechtsmängel, Verfahrens- und Formfehler: a) Rechnung/Verfügung 9037 9073 vom 22.02.2022 b) Betreibung 2200 4402 vom 15.09.2022 -4-