2. Amtliche Feststellung der Identität der beiden Unterzeichner der Verfügungen vom 24.04.2023 und 04.05.2023 gemäss Schreiben in Urkunde 07, und, im Falle eines Legitimationsmangels, die Einleitung einer Strafuntersuchung nach Art. 251, 312, 314, 317 StGB samt Feststellung der Nichtigkeit des Entscheids BE.2023.05 wegen schwerwiegender Verfahrensfehler: Wer hat die beiden Verfügungen unterschrieben? Eine der beiden Personen ist NICHT die Gerichtspräsidentin B.