2.2. Am 2. Mai 2023 reichte der Beschwerdeführer eine weitere Eingabe ein, mit welcher er die Verfügung vom 24. April 2023 betreffend Einholung eines Amtsberichts vom Regionalen Betreibungsamt Q. beanstandete. 2.3. Mit Verfügung vom 3. Mai 2023 wurde dem Regionalen Betreibungsamt Q. die mit Verfügung vom 24. April 2023 angesetzte Frist zur Einreichung einer Stellungnahme abgenommen. Den Parteien wurde mitgeteilt, dass die Entscheidfällung im Beschwerdeverfahren vorgesehen sei. 2.4. Das Regionale Betreibungsamt Q. erstattete am 3. Mai 2023 seinen Amtsbericht. -3-