1. Der Kanton Solothurn betrieb den Beschwerdeführer mit Zahlungsbefehl des Regionalen Betreibungsamts Q. vom 15. September 2022 (Betreibung Nr. xxx) für eine Forderung von Fr. 110.00 nebst Zins zu 5 % auf Fr. 60.00 seit 24. März 2022. In der Rubrik "Forderungsurkunde mit Datum oder Angabe des Forderungsgrundes" wurde Folgendes angegeben: "1. Rechnung: […], […], 60.00,CHF, […] //2. Mahngebühren: […], […], 50.00,CHF, […]". Gegen diesen ihm am 16. September 2022 zugestellten Zahlungsbefehl erhob der Beschwerdeführer gleichentags Rechtsvorschlag.