Daraufhin habe die Gläubigerin am selben Tag, Freitag, 21. Oktober 2022, die Stromkostenabrechnung erstellt. Die Gläubigerin habe sich noch am darauffolgenden Montag, 24. Oktober 2022, an das Betreibungsamt R. gewendet, bevor die Rechnung zugestellt worden oder eine Rückmeldung erfolgt sei. Die Rechnung vom 21. Oktober 2022 sei am Abend des 24. Oktobers 2022 in den Briefkasten der Beschwerdeführer gelegt worden und am Folgetag entgegengenommen worden. Daraufhin sei die Zahlung in Höhe von Fr. 235.10 ausgelöst und am 27. Oktober 2022 vollumfänglich bezahlt worden.