3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 3. 3.1. Gegen diesen Entscheid erhoben die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 21. April 2023 bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde Beschwerde und beantragten die Löschung der Betreibung. 3.2. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Bremgarten verzichtete mit Amtsbericht vom 28. April 2023 auf eine Stellungnahme. 3.3. Das Betreibungsamt Q. und die Gläubigerin liessen sich nicht vernehmen. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: