2.2. Mit Schreiben vom 21. März 2023 forderte der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Bremgarten die Beschwerdeführer zur Verbesserung ihrer Beschwerde innert 10 Tagen auf. 2.3. Mit Eingabe vom 27. März 2023 reichten die Beschwerdeführer eine verbesserte Beschwerde ein. 2.4. Auf die Einholung eines Amtsberichts wurde verzichtet. 2.5. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Bremgarten als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde entschied am 31. März 2023: " 1. Die Beschwerde wird vollumfänglich abgewiesen. -3- 2. Das Verfahren ist kostenlos.