1.2. Mit Eingabe vom 3. Februar 2023 reichten die Beschwerdeführer je ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibungen an Dritte (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG) beim Betreibungsamt Q. ein. Das Betreibungsamt Q. lehnte die Gesuche mit Verfügungen vom 7. März 2023 ab. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 10. März 2023 wandten sich die Beschwerdeführer erneut an das Betreibungsamt Q. Dieses leitete die Eingabe mit Schreiben vom 13. März 2023 an das Bezirksgericht Bremgarten weiter, welches die Eingabe als betreibungsrechtliche Beschwerde gegen die ablehnenden Verfügungen des Betreibungsamts Q. vom 7. März 2023 (vgl. oben Ziff. 1.2) entgegennahm.