3.3.3. Das Betreibungsamt ist verpflichtet, das bestmögliche Steigerungsergebnis anzustreben (vgl. BGE 128 III 339 E. 5a). Eine falsche Information des Betreibungsamts über einen wesentlichen Preisfaktor könnte somit im Einzelfall geeignet sein, zur Aufhebung des Zuschlags zu führen (vgl. betreffend - 13 -