2.3.4. 2.3.4.1. Mit Eingabe vom 22. Mai 2023 teilte der Vertreter der Ersteigerer dem Gericht mit, dass er mit der Wahrung der Interessen der Ersteigerer betraut wurde und auf eine Stellungnahme zum Amtsbericht verzichtet werde. Weiter beantragte er, sofern dem Rechtsmittel gegen den Entscheid der Vorinstanz aufschiebende Wirkung zukomme, die vorzeitige Vollstreckbarkeit. Der Beschwerdeführer rügt mit Eingabe vom 3. Juni 2023 bzw. Beschwerde vom 6. Juni 2023, die Anwaltskanzlei des gegnerischen Vertreters wahre seit mehreren Jahren seine Interessen im Zusammenhang mit seinem landwirtschaftlichen Gewerbe und seiner persönlichen Situation.