Weiter sei ihm das Schreiben des Vertreters der Ersteigerer vom 22. Mai 2023 erst am 23. Mai 2023 weitergeleitet worden. Der Vertreter habe es unterlassen, das Gericht darüber zu informieren, dass die Anwaltskanzlei die Rechtsinteressen des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit seinem landwirtschaftlichen Gewerbe und seiner persönlichen Situation seit Jahren vertrete. Auch hierzu sei es ihm folglich nicht möglich gewesen, Stellung zu nehmen. Ihm sei zudem keine Frist zur Stellungnahme angesetzt worden. In jenem Schreiben hätten die Ersteigerer auf eine Stellungnahme verzichtet.