5. Rechtsanwalt D. sei für seine rechtswidrige Aufnahme der Vertretung der Ersteigerer mit den dafür vorgesehenen Sanktionen durch das Gericht zu belegen. 6. Es seien alle nicht gewährten Fristen für die Stellungnahmen des Beschwerdeführers wiederherzustellen." Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: