" 1. Es sei dem Beschwerdeführer den Amtsbericht vom 12. Juni 2023 des Gerichtspräsidiums Laufenburg unter Ansetzung einer neuen Frist für die Stellungnahme zuzustellen. 2. Es sei die Vertretung der Ersteigerer (B. und C.) durch Rechtsanwalt D. zurückzuweisen, beziehungsweise, zu untersagen, beziehungsweise, rückwirkend für unzulässig und unwirksam zu erklären.