3. Es sei die Sistierung des Beschwerdeverfahrens bis zum Entscheid der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg in Sachen Strafanzeige gegen E. betreffend diverse Delikte im Zusammenhang mit der Liegenschaftsschätzung vom 14. November 2023 anzuordnen. 4. Es sei die Wiederholung der angefochtenen Versteigerung anzuordnen. Dabei sei das Betreibungsamt Q. anzuweisen, die begangenen Versäumnisse und Fehler vorgängig zu beheben.