Das Gerichtspräsidium Laufenburg leitete die Eingabe am 5. Juni 2023 zuständigkeitshalber an die Schulbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Aargau weiter. 3.2. Mit separater Eingabe vom 6. Juni 2023 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Aargau mit folgenden Anträgen: " 1. Der Entscheid vom 26. Mai 2023 sei aufzuheben, beziehungsweise, an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Es seien die gewährten Fristen zur Stellungnahme im Verlauf des bisherigen Beschwerdeverfahrens wiederherzustellen.