2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 3. 3.1. Mit als "Gesuch" bezeichneter Eingabe vom 1. Juni 2023 (Postaufgabe: 3. Juni 2023) stellte der Beschwerdeführer beim Gerichtspräsidium Laufenburg folgende Anträge: -4- " 1. Rechtsanwalt D. sei als Rechtsvertreter der Gegenpartei B. und C. nicht zuzulassen. 2. Das Urteil vom 26. Mai sei aufzuheben, und erst nach Wiederherstellung der benötigten Fristen für ausführliche Stellungnahmen an das Gericht wieder zu fällen."