2.5. Der Beschwerdeführer beantragte mit Eingabe vom 21. Mai 2023 eine Fristerstreckung bis 19. Juni 2023. Dieses Gesuch wies das Gerichtspräsidium Laufenburg mit Schreiben vom 22. Mai 2023 ab und teilte dem Beschwerdeführer mit, es sei geplant, im vorliegenden Verfahren den Entscheid am 26. Mai 2023 zu treffen. Eingaben, die bis am Donnerstag, 25. Mai 2023, 17:00 Uhr, beim Gericht eingegangen seien, würden im Entscheid noch berücksichtigt. 2.6. Mit Entscheid vom 26. Mai 2023 erkannte der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Laufenburg als untere Aufsichtsbehörde über die Betreibungsämter: " 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.