2.3. Am 15. Mai 2023 erstattete das Betreibungsamt Q. seinen Amtsbericht. Das Gerichtspräsidium Laufenburg setzte dem Beschwerdeführer und den Ersteigerer mit Verfügung vom 16. Mai 2023 eine nicht erstreckbare Frist bis zum 21. Mai 2023, um zu diesem Amtsbericht fakultativ Stellung zu nehmen. 2.4. Mit Eingabe vom 22. Mai 2023 teilte Rechtsanwalt D. dem Gerichtspräsidium Laufenburg mit, dass die Ersteigerer ihn mit der Wahrung ihrer Interessen mandatiert hätten. Zudem gab er den Verzicht auf eine Stellungnahme zum Amtsbericht des Betreibungsamts Q. bekannt.