4. Es sei aufgrund der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu beschliessen (sofern diese nicht von selbst von Rechtes wegen folgt) 5. Die Kosten und Entschädigungen seien gemäss gesetzlicher Folge zu beschliessen." -3- 2.2. Am 5. Mai 2023 reichte B. am Schalter des Bezirksgerichts Laufenburg vier Beilagen ein. Mit Eingabe vom 8. Mai 2023 reichten die Ersteigerer eine Stellungnahme ein (inkl. die vorerwähnten Beilagen vom 5. Mai 2023). Gleichentags reichte der Beschwerdeführer weitere Beilagen als Ergänzung zu seiner Beschwerde ein.