1.2. Der Beschwerdeführer leitete am 12. März 2023 ein Beschwerdeverfahren ein und beantragte die Aussetzung der auf den 21. April 2023 angesetzten Steigerung sowie die Durchführung einer "vorschriftsgemässen Schätzung der Liegenschaft". Der Gerichtspräsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Laufenburg wies die Beschwerde mit Entscheid vom 17. April 2023 vollumfänglich ab (BE.2023.3). Der Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. 1.3. Am 21. April 2023 fand die Versteigerung statt. Der Zuschlag erfolgte an B. und C. ("Ersteigerer"). 2. 2.1. Mit Eingabe vom 1. Mai 2023 erhob der Beschwerdeführer beim Gerichtspräsidium Laufenburg Beschwerde mit folgenden Anträgen: