1.5. Mit Eingabe vom 27. Januar 2022 (Postaufgabe) reichte die Beschwerdeführerin eine weitere Stellungnahme betreffend das Verfahren BE.2022.1 ein. 1.6. Mit Eingabe vom 3. Februar 2022 liess sich die Beschwerdeführerin zur Verfügung des Präsidenten des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Lenzburg vom 20. Januar 2022 vernehmen und verwies im Wesentlichen auf ihre Eingaben im Verfahren BE.2022.1. -3- 1.7. 1.7.1. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Lenzburg als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde verfügte am 23. Februar 2022: