1. 1.1. Mit Eingabe vom 10. Dezember 2021 reichte die Beschwerdeführerin beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Lenzburg Beschwerde ein und beantragte die unentgeltliche postalische Zusendung diverser Betreibungsakten, unter Bezugnahme auf drei Gesuche der Beschwerdeführerin vom 28. März 2017, 12. Oktober 2021 und 15. Oktober 2021, sowie die Verschiebung eines Pfändungsvollzugs (BE.2022.1). 1.2. Am 6. Januar 2022 erstattete das Betreibungsamt Q. den Amtsbericht.