" 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Rechnung Nr. xxx in der Betreibung Nr. yyy des Betreibungsamtes Q. vom 11. Oktober 2021 aufgehoben. 1.2. Das Betreibungsamt Q. wird angewiesen, in der Betreibung Nr. yyy eine neue Rechnung im Betrag von Fr. 88.30 auszustellen. 2. Das Begehren um Erteilung der aufschiebenden Wirkung wird abgewiesen, sofern es nicht als gegenstandlos abzuschreiben ist. 3. Es werden keine Kosten erhoben. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."