1.3. Am 11. Oktober 2021 stellte das Betreibungsamt Q. der Gläubigerin total Fr. 96.30 in Rechnung. Dieser Betrag setzte sich zusammen aus den Gebühren für die Ausfertigung und Zustellung des Zahlungsbefehls von total Fr. 88.30 und der Gebühr für die Kostenverfügung (Rechnung) von Fr. 8.00. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 18. Oktober 2021 (Postaufgabe: 20. Oktober 2021) reichte die Gläubigerin beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Brugg Beschwerde gegen die Gebührenrechnung Nr. xxx vom 11. Oktober 2021 ein mit folgenden Anträgen: