2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: - den Beschwerdeführer (Vertreter; zweifach) - die Gläubigerin (Vertreter; zweifach mit Doppel der Eingabe vom 6. Februar 2023) - das Betreibungsamt Q. - die Vorinstanz Mitteilung an: - das Betreibungsinspektorat - 19 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)