Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission entscheidet: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird Ziff. 1 des Entscheids des Präsidiums des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Kulm vom 22. November 2022 aufgehoben und mit folgenden Bestimmungen ersetzt: 1. 1.1. Es wird festgestellt, dass die Betreibung Nr. […] des Regionalen Betreibungsamts Q. einschliesslich Zahlungsbefehl vom 28. März 2022 nichtig ist. 1.2. Das Regionale Betreibungsamt Q. wird angewiesen, die Betreibung Nr. […] gegen den Beschwerdeführer nach Rechtskraft dieses Urteils zu löschen.